VgBSeil 2006 · Genehmigungsfreie Bauvorhaben bei Seilbahnen
§ 3 VgBSeil 2006
1. Abschnitt: Allgemeines
Die Genehmigungsfreiheit von Bauvorhaben gemäß § 18 Abs. 1 SeilbG 2003 setzt weiters voraus, dass
1. die Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit und der Tragfähigkeit der Bauwerke nicht beeinträchtigt werden und
2. diese Bauvorhaben keinen nachteiligen Einfluss auf die Betriebssicherheit haben.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2011-12-14