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Weltpostverein – Übereinkommen zwischen · Weltpostverein – Übereinkommen zwischen der Organisation der Vereinten Nationen und dem Weltpostverein

§ 3 Weltpostverein – Übereinkommen zwischen Aufnahme von Fragen in die Tagesordnung

Artikel III Artikel römisch drei

Van krachtOfficiële tekst

Der Verein wird die ihm von den Vereinten Nationen vorgelegten Fragen, vorbehaltlich etwa erforderlicher Vorbesprechungen, auf die Tagesordnung seiner Kongresse, Verwaltungskonferenzen oder Kommissionen setzen oder sie gegebenenfalls unter Berücksichtigung des im Weltpostvertrag vorgesehenen Verfahrens seinen Mitgliedern unterbreiten.

Umgekehrt werden der Rat, seine Kommissionen und Ausschüsse sowie der Verwaltungsrat die ihnen vom Verein unterbreiteten Fragen auf ihre Tagesordnung setzen.