20. Nachtrag zum Arzneibuch · 20. Nachtrag zum Arzneibuch
§ 1 20. Nachtrag zum Arzneibuch
Die deutschsprachige Fassung des vierten Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, fünfte Ausgabe 2005, Nachtrag 5.04, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.