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PLH-Verordnung 2010 · Beihilfen für die private Lagerhaltung von bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen

§ 13 PLH-Verordnung 2010Gewährung der Beihilfe

3. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen

Van krachtOfficiële tekst

(1) Anträge auf Gewährung der Beihilfe sind bei der AMA nach einem von der AMA aufgelegten Muster zu stellen. Die AMA hat den Tag des Antragseingangs zu registrieren.

(2) Auf Antrag kann die AMA eine Vorschusszahlung in Höhe der beantragten Menge gewähren, wenn die Voraussetzungen dafür nach Art. 31 der Verordnung (EG) Nr. 826/2008 erfüllt sind. Diese Anträge auf Vorschusszahlung sind nach einem von der AMA aufgelegten Muster zu stellen.