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Rechte und Pflichten sowie die Wahl der · Rechte und Pflichten sowie die Wahl der Mitglieder des Vertrauensrates in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen

§ 8 Rechte und Pflichten sowie die Wahl der

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Die Funktionsdauer der Mitglieder des Vertrauensrates beginnt mit der Kundmachung des Wahlergebnisses und endet mit dem Zeitpunkt der Kundmachung des Ergebnisses der Wahl einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers oder des Ausscheidens aus der Ausbildungseinrichtung sowie bei Rücktritt von der Funktion.