ÖSG 2012 · Ökostromgesetz 2012
§ 28 ÖSG 2012Beirat
2. Abschnitt Abwicklung der Investitionszuschüsse
Die Beratung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft bei der Erstellung der Richtlinien gemäß § 30 sowie bei der Entscheidung zur Gewährung von Investitionszuschüssen gemäß § 25 bis § 27a sowie § 7 KWK-Gesetz, die je Förderempfänger insgesamt 100.000 Euro überschreiten, obliegt dem Energiebeirat (§ 20 Energie-Control-Gesetz).
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2019-11-01