§ 1 Übertragung von Aufgaben nach § 7 Abs. 1
Ist erstmals bei der Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetzes für die Finanzjahre 2013 bis 2016 sowie des Bundesfinanzgesetzes für das Finanzjahr 2013 anzuwenden (vgl. § 3).
Die in § 7 Abs. 2 BHG 2013 genannten Aufgaben werden der Leiterin oder dem Leiter des Bundesinstitutes für Erwachsenenbildung St. Wolfgang übertragen und dieses wird zur haushaltsführenden Stelle im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 2 BHG 2013 erklärt.
Verwijst naar
- Übertragung von Aufgaben nach § 7 Abs. 1 § 3
- Übertragung von Aufgaben nach § 7 Abs. 1 Art. 7