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Prüfungsordnung BMHS · Prüfungsordnung BMHS

§ 19a Prüfungsordnung BMHSPrüfungstermine der mündlichen Prüfung

3. Unterabschnitt Mündliche Prüfung

Van krachtOfficiële tekst

Die mündliche Prüfung findet an den in § 36 des Schulunterrichtsgesetzes genannten Prüfungsterminen statt. Abweichend davon findet die mündliche Prüfung an dreieinhalbjährigen Fachschulen mit Betriebspraxis im Haupttermin innerhalb der ersten neun Wochen des zweiten Semesters der letzten Schulstufe und in den übrigen Terminen an den in § 36 Abs. 2 Z 3 des Schulunterrichtsgesetzes genannten Terminen statt.