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BFA-VG · BFA-Verfahrensgesetz

§ 12 BFA-VGBescheide

3. Hauptstück Allgemeine Verfahrensbestimmungen

Van krachtOfficiële tekst

Die Bescheide des Bundesamtes haben den Spruch und die Rechtsmittelbelehrung auch in einer dem Fremden verständlichen Sprache oder in einer Sprache zu enthalten, bei der vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass er sie versteht. Eine unrichtige Übersetzung begründet lediglich das Recht, unter den Voraussetzungen des § 33 VwGVG wiedereingesetzt zu werden.

Wijzigingsgeschiedenis
  • In Kraft seit 2026-06-12