AT · (VetSEE-VO)
Veterinärrechtliche Anforderungen beim innerstaatlichen Inverkehrbringen von Samen, Eizellen und Embryonen
Inhoud
- § 0
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Sachlicher Geltungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Zulassung und behördliche Genehmigung
- § 4 Behördliche Kontrolle
- 2. Abschnitt Bestimmungen für Samen
- § 5 Gewinnung und Kennzeichnung von Samen
- § 6 Bestimmungen für das Inverkehrbringen und Abgabe von Samen
- § 7 Verbot für das Inverkehrbringen und die Abgabe von Samen
- § 8 Anwendung von Samen
- § 9 Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von Samen
- 3. Abschnitt Bestimmungen für Eizellen und Embryonen
- § 10 Kennzeichnung von Eizellen und Embryonen
- § 11 Bestimmungen für das Inverkehrbringen von Eizellen und Embryonen
- § 12 Ausnahmen für das nationale Inverkehrbringen von Embryonen von Rindern
- § 13 Verbot des in Inverkehrbringens von Eizellen und Embryonen
- § 14 Anwendung von Eizellen und Embryonen
- § 15 Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von Eizellen und Embryonen
- 4. Abschnitt Maßnahmen bei Gefahr einer Seuchenverbreitung
- § 16 Anwendungsverbot und Informationspflicht
- § 17 Anzeigepflicht bei Seuchenverdacht
- § 18 Verdacht bei Erzeugnissen
- 5. Abschnitt Sonstige Maßnahmen
- § 19 Gute Hygienepraxis und Biosicherheitsmaßnahmen
- § 20 Buchführung
- § 21 Kontrolle der sonstigen Maßnahmen
- 6. Abschnitt Schluss- und Übergangsbestimmungen und Inkrafttreten
- § 22 Verweisungen
- § 23 Übergangsbestimmung
- § 24 Inkrafttreten