BHygV 2012 · Bäderhygieneverordnung 2012
§ 74 BHygV 2012Zutrittsbereiche
A. Allgemeine Anforderungen an Kleinbadeteiche
Die Zutrittsbereiche eines Kleinbadeteiches müssen so gestaltet sein, dass eine Sedimentaufwirbelung weitestgehend unterbunden wird.