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Seilbahntechnik-Ausbildungsordnung · Seilbahntechnik-Ausbildungsordnung

§ 8 Seilbahntechnik-AusbildungsordnungAngewandte Mathematik

Theoretische Prüfung

Van krachtOfficiële tekst

(1) Die Prüfung hat Aufgaben aus sämtlichen nachstehenden Bereichen zu umfassen:

1. Längen- und Flächenberechnung,

2. Volums- und Masseberechnung,

3. Berechnungen aus der Mechanik (wie Kraft, Arbeit, Leistung)

4. Seilbahntechnische Berechnungen.

(2) Die Verwendung von Rechenbehelfen, Formeln und Tabellen ist zulässig.

(3) Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können.

(4) Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.