AT · TVG 2012
Tierversuchsgesetz 2012
Inhoud
- § 0
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Gegenstand
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Schweregrade
- § 4 Unzulässige Tierversuche
- § 5 Zulässige Zwecke von Tierversuchen
- § 6 Leitende Grundsätze
- § 7 Tötungsmethoden
- § 8 Betäubungsmethoden
- § 9 Erneute Verwendung von Tieren
- § 10 Freilassung von Tieren und private Unterbringung
- § 11 Abschluss von Tierversuchen
- 2. Abschnitt Besondere Vorschriften für bestimmte Tierarten
- § 12 Gefährdete Tierarten
- § 13 Nichtmenschliche Primaten
- § 14 Wildlebende Tiere
- § 15 Speziell für die Verwendung in Tierversuchen gezüchtete Tiere
- 3. Abschnitt Anforderungen an Züchter, Lieferanten und Verwender
- § 16 Genehmigung von Züchtern, Lieferanten und Verwendern
- § 17 Vorläufiger oder endgültiger Widerruf
- § 18 Anforderungen an Anlagen und Ausstattungen
- § 19 Anforderungen an das Personal
- § 20 Tierärztliche Betreuung
- § 21 Tierschutzgremium
- § 22 Aufzeichnungen zu den Tieren
- § 23 Informationen über Hunde, Katzen und nichtmenschliche Primaten
- § 24 Kennzeichnung und Identifizierung von Hunden, Katzen und nichtmenschlichen Primaten
- § 25 Pflege und Unterbringung
- 4. Abschnitt Anforderungen an Projekte
- § 26 Genehmigung von Projekten
- § 27 Genehmigung von Projektleiterinnen und Projektleitern
- § 28 Änderung, Erneuerung oder Widerruf einer Projektgenehmigung
- § 29 Projektbeurteilung
- § 30 Rückblickende Bewertung
- § 31 Information der Öffentlichkeit und Dokumentation
- 5. Abschnitt Überwachung
- § 32 Kontrolle durch die zuständigen Behörden
- § 33 Überprüfung der Kontrollen
- § 34 Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen
- 6. Abschnitt Organisation und Zusammenarbeit im Bereich des Tierversuchswesens
- § 35 Tierversuchskommission des Bundes
- § 36 Kommissionen
- § 37 Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission
- § 38 Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission zur Entwicklung alternativer Ansätze
- 7. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 39 Strafbestimmungen
- § 40 Arbeitnehmerschutz bei Verweigerung von Tierversuchen
- § 41 Umsetzungshinweis
- § 42 Übergangsbestimmungen
- § 43 Verordnungsermächtigungen
- § 44 In- und Außerkrafttreten
- § 45 Vollziehung