KI-RMV · Kreditinstitute-Risikomanagementverordnung
§ 6 KI-RMVRestrisiko aus kreditrisikomindernden Techniken
2. Abschnitt Bestimmungen zu den einzelnen Risikoarten
Kreditinstitute haben mittels schriftlicher Grundsätze und Verfahren das Risiko, dass die eingesetzten anerkannten Kreditrisikominderungstechniken sich als weniger wirksam erweisen könnten als erwartet, zu erfassen und zu steuern.