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Durchführung von zeitlich begrenzten Son · Durchführung von zeitlich begrenzten Sonderstützungsmaßnahmen für Erzeuger von bestimmtem Obst und Gemüse

§ 11 Durchführung von zeitlich begrenzten SonSanktionen

Van krachtOfficiële tekst

(1) Eine Verwaltungsübertretung gemäß § 30 Abs. 1 Z 2 MOG 2007 begeht, wer

1. falsche Angaben über die für die Sondermaßnahme angemeldete Ware macht,

2. Interventionsware entgegen § 7 verwendet oder

3. in anderer Weise dieser Verordnung zuwider handelt.

(2) Wird bei der AMA anlässlich einer Kontrolltätigkeit durch das Verschulden eines Beteiligten, etwa durch das Nichtvorführen der Produkte zum vereinbarten Zeitpunkt, ein Mehraufwand herbeigeführt, so erfolgt eine Verrechnung dieses Mehraufwandes.