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Erlassung eines Heimarbeitstarifs für He · Erlassung eines Heimarbeitstarifs für Heimarbeiter/innen in der Schifflistickerei der Industrie und des Gewerbes

§ 1 Erlassung eines Heimarbeitstarifs für HeGeltungsbereich

H 12/2016/V/33/2

Van krachtOfficiële tekst

Dieser Heimarbeitstarif gilt:

a) Räumlich: für das Bundesland Vorarlberg.

b) Sachlich: für alle Heimarbeiten auf dem Gebiet der Schifflistickerei.

c) Persönlich: für alle Auftraggeber/innen, die der Industrie und dem Gewerbe angehören und Heimarbeiten auf dem Gebiet der Schifflistickerei ausgeben, und für alle Heimarbeiter/innen, die solche Heimarbeiten übernehmen, sofern nicht für Auftraggeber/innen und Heimarbeiter/innen durch einschlägige Heimarbeitsgesamtverträge eine andere Regelung getroffen wurde.