WTBG 2017 · Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017
§ 231 WTBG 2017Übernahme der Amtsgeschäfte
4. Abschnitt Wahl des Präsidiums
Unmittelbar nach durchgeführter Wahl der Mitglieder des Präsidiums hat die Übergabe der Amtsgeschäfte an den neu gewählten Präsidenten zu erfolgen.