DAC-Verordnung „Traisental“ · DAC-Verordnung „Traisental“
§ 3 DAC-Verordnung „Traisental“
Wer erstmalig beabsichtigt, einen Antrag auf Erteilung der staatlichen Prüfnummer für einen Wein mit der Bezeichnung „Traisental DAC“ zu erlangen, hat dies dem Regionalen Weinkomitee Traisental schriftlich, per E-Mail oder Fax mitzuteilen.