DAC-Verordnung „Traisental“ · DAC-Verordnung „Traisental“
§ 6 DAC-Verordnung „Traisental“
Traisental DAC bis einschließlich des Jahrgangs 2016 darf weiterhin unter Einhaltung der bisherigen bezeichnungsrechtlichen Vorschriften in Verkehr gebracht werden.