DAC-Verordnung „Kremstal“ · DAC-Verordnung „Kremstal“
§ 3 DAC-Verordnung „Kremstal“
Wer erstmalig beabsichtigt, einen Antrag auf Erteilung der staatlichen Prüfnummer für einen Wein mit der Bezeichnung „Kremstal DAC“ zu erlangen, hat dies dem Regionalen Weinkomitee Kremstal schriftlich, per E-Mail oder Fax mitzuteilen.