TransV 2018 · Transparenz-Verordnung 2018
§ 21 TransV 2018Außerkrafttreten
4. Abschnitt Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Die Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über Inhalte von Zwischenberichten, Meldungen über Änderungen bedeutender Beteiligungen und die Gleichwertigkeit von vorgeschriebenen Informationen aus Drittländern (Transparenz-Verordnung – TransV), BGBl. II Nr. 175/2007 , tritt mit Ablauf des 2. Jänner 2018 außer Kraft.