Abgabe von HIV-Tests zur Eigenanwendung · Abgabe von HIV-Tests zur Eigenanwendung
§ 1 Abgabe von HIV-Tests zur Eigenanwendung
„HIV-Tests zur Eigenanwendung“ sind In-vitro-Diagnostika zur Feststellung des HIV-Status, die nach der vom Hersteller festgelegten Zweckbestimmung von Laien in der häuslichen Umgebung angewendet werden können.