DGV 2018 · Dienstgradeverordnung 2018
§ 8 DGV 2018Militärseelsorger
(1) Für die als Militärseelsorger verwendeten Militärpersonen werden die in der nachstehenden Tabelle enthaltenen militärischen Dienstgrade als Verwendungsbezeichnungen festgelegt und diese den folgenden Funktionen zugeordnet:
Funktion als
Militärseelsorger
erforderliches
Besoldungsdienstalter
Dienstgrad
–
Militärkaplan
1 Jahr und sechs Monate
Militärkurat
7 Jahre und sechs Monate
Militäroberkurat
römisch-katholisch
11 Jahre und sechs Monate
Militärsuperior
evangelisch
11 Jahre und sechs Monate
Militäroberpfarrer
15 Jahre und sechs Monate
Militärdekan
Stellvertreter des Leiters der Evangelischen Militärsuperintendentur
Militärsenior
Generalvikar des Militärbischofs
Militärgeneralvikar
Leiter der Evangelischen Militärsuperintendentur
Militärsuperintendent
Ordinarius der Militärdiözese
Militärbischof
(2) Die Dienstgrade Militärkurat bis einschließlich Militärdekan werden nur erreicht, wenn alle nach Abs. 1 in Frage kommenden niedrigeren Dienstgrade jeweils mindestens ein Jahr geführt wurden.
(3) Der Dienstgrad Militärsenior ist nach drei Jahren, in denen der Dienstgrad Militäroberkurat geführt wurde, zu führen.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2019-09-01