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DGV 2018 · Dienstgradeverordnung 2018

§ 8 DGV 2018Militärseelsorger

Van krachtOfficiële tekst

(1) Für die als Militärseelsorger verwendeten Militärpersonen werden die in der nachstehenden Tabelle enthaltenen militärischen Dienstgrade als Verwendungsbezeichnungen festgelegt und diese den folgenden Funktionen zugeordnet:

Funktion als

Militärseelsorger

erforderliches

Besoldungsdienstalter

Dienstgrad

–

Militärkaplan

1 Jahr und sechs Monate

Militärkurat

7 Jahre und sechs Monate

Militäroberkurat

römisch-katholisch

11 Jahre und sechs Monate

Militärsuperior

evangelisch

11 Jahre und sechs Monate

Militäroberpfarrer

15 Jahre und sechs Monate

Militärdekan

Stellvertreter des Leiters der Evangelischen Militärsuperintendentur

Militärsenior

Generalvikar des Militärbischofs

Militärgeneralvikar

Leiter der Evangelischen Militärsuperintendentur

Militärsuperintendent

Ordinarius der Militärdiözese

Militärbischof

(2) Die Dienstgrade Militärkurat bis einschließlich Militärdekan werden nur erreicht, wenn alle nach Abs. 1 in Frage kommenden niedrigeren Dienstgrade jeweils mindestens ein Jahr geführt wurden.

(3) Der Dienstgrad Militärsenior ist nach drei Jahren, in denen der Dienstgrad Militäroberkurat geführt wurde, zu führen.

Wijzigingsgeschiedenis
  • In Kraft seit 2019-09-01