BVergGKonz 2018 · Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018
§ 50 BVergGKonz 2018Nachweis der Leistungsfähigkeit
6. Abschnitt Eignung der Unternehmer
Der Auftraggeber kann Nachweise für die technische, finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit festlegen.