BVergG 2018 · Bundesvergabegesetz 2018
§ 209 BVergG 2018Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems und Vergabe von Aufträgen aufgrund eines dynamischen Beschaffungssystems
2. Abschnitt Wahl der Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
Aufträge können aufgrund eines dynamischen Beschaffungssystems vergeben werden, sofern das dynamische Beschaffungssystem gemäß den §§ 322 und 323 eingerichtet und betrieben wird.