BVergG 2018 · Bundesvergabegesetz 2018
§ 327 BVergG 2018Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes
1. Hauptstück Zuständigkeit, fachkundige Laienrichter, Ausschluss und Ablehnung
Das Bundesverwaltungsgericht ist zuständig zur Entscheidung über Anträge wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens eines Auftraggebers in den Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens, soweit es sich um Auftraggeber handelt, die gemäß Art. 14b Abs. 2 Z 1 B-VG in den Vollziehungsbereich des Bundes fallen.