BVergG 2018 · Bundesvergabegesetz 2018
§ 45 BVergG 2018Zusätzliche Möglichkeit der Wahl des Wettbewerbes
3. Abschnitt Nur im Unterschwellenbereich zugelassene Vergabeverfahren
Sofern dem öffentlichen Auftraggeber genügend geeignete Unternehmer bekannt sind, ist die Durchführung eines geladenen Wettbewerbes im Unterschwellenbereich zulässig.