§ 0 Übertragung des Rechtes zur Ernennung vo
Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung betreffend die Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von nachgeordneten Dienstbehörden
StF: BGBl. II Nr. 43/2019
Auf Grund des Art. 66 Abs. 1 B-VG in Verbindung mit der Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Ausübung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten, BGBl. Nr. 54/1995 , zuletzt geändert durch die Entschließung BGBl. II Nr. 245/2018 , wird verordnet: