§ 1 KonsGAnwendungsbereich
Erster Teil Allgemeine Bestimmungen
Dieses Bundesgesetz regelt die Wahrnehmung der konsularischen Aufgaben durch die Konsularbehörden.
Erster Teil Allgemeine Bestimmungen
Dieses Bundesgesetz regelt die Wahrnehmung der konsularischen Aufgaben durch die Konsularbehörden.