§ 30 BBU-GSprachliche Gleichbehandlung
7. Abschnitt Schlussbestimmungen
Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sich diese auf alle Geschlechter in gleicher Weise.
7. Abschnitt Schlussbestimmungen
Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sich diese auf alle Geschlechter in gleicher Weise.