Erstellung von Häuser- und Wohnungspreis · Erstellung von Häuser- und Wohnungspreisindizes
§ 3 Erstellung von Häuser- und WohnungspreisPeriodizität, Kontinuität
Die Erhebungen sind quartalsweise über das jeweils vorangegangene Quartal (Berichtsperiode) durchzuführen.