64. Nachtrag zum Arzneibuch · 64. Nachtrag zum Arzneibuch
§ 1 64. Nachtrag zum Arzneibuch
Die deutschsprachige Fassung des fünften Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, neunte Ausgabe 2017, Nachtrag 9.5, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.