GMMO-VO 2020 · Gas-Marktmodell-Verordnung 2020
§ 44 GMMO-VO 2020Gesonderte Regelungen zu Informationsbereitstellung und Transparenz
6. Teil Gesonderte Bestimmungen für die Marktgebiete Tirol und Vorarlberg
Tritt mit Beginn des Gastages 1.10.2022, 6 Uhr, in Kraft (vgl. § 47 Abs. 1).
Die Informationen zum individuellen Bilanzgruppenstatus für Bilanzgruppenverantwortliche gemäß § 33 umfassen ergänzend die von den Bilanzgruppenverantwortlichen nach § 40 Abs. 3 an die Bilanzierungsstelle übertragenen Gasmengen.