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Abkommen über eine verstärkte Partnersch · Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan

§ 227 Abkommen über eine verstärkte PartnerschDie Zusammenarbeit konzentriert sich auf folgende Themen:

ARTIKEL 227

Van krachtOfficiële tekst

a) Austausch von Informationen, bewährten Verfahren, Erfahrungen und „Know-how“, unter anderem auf dem Gebiet innovativer Technologien,

b) Gründung einer strategischen Partnerschaft, die öffentliche und private Akteure und Akteure der Gemeinschaften einschließt, um die nachhaltige Entwicklung des Tourismus zu unterstützen,

c) Förderung und Entwicklung von Produkten, Märkten, Infrastrukturen, Humanressourcen und institutionellen Strukturen für den Tourismus sowie Ermittlung und Beseitigung der Schranken für Reisedienstleistungen,

d) Entwicklung und Umsetzung einer effizienten Politik und effizienter Strategien, einschließlich geeigneter rechtlicher, administrativer und finanzieller Aspekte,

e) Ausbildung im Bereich Tourismus und Kapazitätsausbau zur Verbesserung der Dienstleistungsstandards und

f) Entwicklung und Förderung des Tourismus unter Einbeziehung der lokalen Bevölkerung sowie anderer Formen des nachhaltigen Tourismus.