StrSchG 2020 · Strahlenschutzgesetz 2020
§ 38 StrSchG 2020Rechtfertigung von Reihenuntersuchungen
7. Abschnitt Anwendung ionisierender Strahlung in der Medizin und der Veterinärmedizin
Für Reihenuntersuchungen ist eine spezielle Rechtfertigung durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Abstimmung mit den entsprechenden medizinisch-wissenschaftlichen Gesellschaften oder einschlägigen Stellen erforderlich.