StrSchG 2020 · Strahlenschutzgesetz 2020
§ 87 StrSchG 2020Verantwortlichkeit
2. Abschnitt Berufliche Exposition durch kosmische Strahlung
(1) Die Luftfahrzeugbetreiberin/der Luftfahrzeugbetreiber ist verantwortlich für den Schutz des fliegenden Personals vor kosmischer Strahlung.
(2) Die Betreiberin/der Betreiber gemäß § 2 Z 3 des Weltraumgesetzes, BGBl. I Nr. 132/2011 , ist verantwortlich für den Schutz von raumfahrenden Personen vor kosmischer Strahlung.