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Rahmenabkommen über die finanzielle Koop · Rahmenabkommen über die finanzielle Kooperation (China)

§ 15 Rahmenabkommen über die finanzielle KoopInkrafttreten, Dauer und Ablauf

Artikel 15

Van krachtOfficiële tekst

Gegenständliches Rahmenabkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem die Vertragsparteien einander schriftlich über die Erfüllung aller notwendiger Verfahren im jeweiligen Land benachrichtigt haben. Es bleibt für einen Zeitraum von 5 Jahren in Kraft und ist danach im beiderseitigem Einverständnis der Vertragsparteien für weitere Geltungszeiträume verlängerbar.

Gegenständliches Abkommen kann zu jedem Zeitpunkt von einer der Vertragsparteien mit einer 6-monatigen vorherigen schriftlichen Verständigung beendet werden. Die Beendigung berührt die Durchführung bereits abgeschlossener Verträge nicht.

Die beiden Originale des gegenständlichen Rahmenabkommens sind in englischer Sprache verfasst und wurden im Mai 2020 in Wien und in Peking unterfertigt.

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