§ 5 RnVErmittlung der Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen von Wohngebäuden
2. Hauptstück Schutz vor Radon in Wohngebäuden
Für die Ermittlung der Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen von Wohngebäuden zum Nachweis der Einhaltung des Referenzwertes gemäß § 3 Abs. 1 gelten die Festlegungen der Anlage 2 .