§ 9 Meldeverordnung ZABIL 1/2022 der OesterrMeldegrenze
1. Abschnitt Grenzüberschreitende Gesellschafter und Beteiligungen – Transaktionen
Zu melden sind Transaktionen, die je Geschäftsfall 500.000 EUR bzw. einen Euro-Gegenwert in dieser Höhe erreichen oder überschreiten. Transaktionen, die zu einer Auflösung einer bereits gemeldeten Direktinvestition (Unterschreitung der 10%-Grenze) oder einer kompletten Desinvestition führen, unterliegen keiner Meldegrenze und sind daher jedenfalls zu melden.