TKG 2021 · Telekommunikationsgesetz 2021
§ 111 TKG 2021Ziele
10. Abschnitt Adressierung und Notrufe
Ziel dieses Abschnittes ist die effiziente Strukturierung und Verwaltung der Gesamtheit aller Kommunikationsparameter, um den Anforderungen von Endnutzern, Anbietern und Betreibern in offener, objektiver, transparenter, verhältnismäßiger und nichtdiskriminierender Weise zu entsprechen.