TKG 2021 · Telekommunikationsgesetz 2021
§ 155 TKG 2021Antrag auf Ausstellung
13. Abschnitt Amateurfunkprüfungszeugnisse
Der Antrag auf Ausstellung eines Amateurfunkprüfungszeugnisses ist beim Fernmeldebüro schriftlich einzubringen und hat jedenfalls folgende Angaben zu enthalten:
1. Name und Anschrift des Antragstellers,
2. die angestrebte Prüfungskategorie.