TKG 2021 · Telekommunikationsgesetz 2021
§ 191 TKG 2021Fernmeldebehörden
17. Abschnitt Behörden und Verfahrensbestimmungen
Fernmeldebehörden sind die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus sowie das ihr unterstehende Fernmeldebüro.