NEHG 2022 · Nationales Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022
§ 30 NEHG 2022Gebührenbefreiung
9. Abschnitt Verfahren und Strafbestimmungen
(1) Die durch dieses Bundesgesetz unmittelbar veranlassten Schriften und Amtshandlungen sind von den Stempel- und Rechtsgebühren und den Verwaltungsabgaben des Bundes befreit.
(2) Kosten, die der zuständigen Behörde durch die Beiziehung des Umweltbundesamtes erwachsen, sind dem Handelsteilnehmer durch Bescheid vorzuschreiben.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2024-06-01