SteKo-VO 2022 · Stellungskommissonen-Verordnung 2022
§ 6 SteKo-VO 2022Teil des Ergänzungsbereiches , Teil des Ergänzungsbereiches zuständige Stellungskommission
Im Ergänzungsbereich Steiermark ist eine Stellungskommission zu bilden. Das Militärkommando Steiermark hat sich für folgende Teile seines Ergänzungsbereiches folgender Stellungskommissionen zu bedienen:
1. Stadt Graz sowie
2. politische Bezirke Bruck-Mürzzuschlag, Deutschlandsberg, Graz-Umgebung, Hartberg-Fürstenfeld, Leibnitz, Leoben, Liezen, Südoststeiermark, Voitsberg und Weiz
Steiermark
3. politische Bezirke Murtal und Murau
Kärnten