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Bahnreise- und Mobilitätsservice-Ausbild · Bahnreise- und Mobilitätsservice-Ausbildungsordnung

§ 14 Bahnreise- und Mobilitätsservice-AusbildEvaluierung

Lehrabschlussprüfung

Van krachtOfficiële tekst

Die Zweckmäßigkeit der Ausbildung im Lehrberuf Bahnreise- und Mobilitätsservice ist mit wissenschaftlicher Begleitung zu evaluieren. Der Bundes-Berufsausbildungsbeirat hat bis zum 31. Dezember 2025 ein Gutachten (Befund, Motivenbericht und Schlussfolgerungen) über die Überführung des Lehrberufes Bahnreise- und Mobilitätsservice in die Regelausbildung an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu erstatten.