Metalltechnik-Ausbildungsordnung · Metalltechnik-Ausbildungsordnung
§ 19 Metalltechnik-AusbildungsordnungAllgemeine Bestimmungen
Theoretische Prüfung
Die Prüfung besteht aus den Gegenständen Mechanische Technologie, Angewandte Mathematik und Fachzeichnen und hat schriftlich zu erfolgen.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2024-01-01