NGPV 2021 · Nationale GewässerbewirtschaftungsplanVO 2021
§ 1 NGPV 2021Einstufung als erheblich veränderte und künstliche Wasserkörper
Die in den Anlagen 1 bis 4 angeführten Gewässerabschnitte werden auf Basis der Darlegungen im aktualisierten Planungsdokument „Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan 2021“ (NGP 2021), entsprechend den in § 30b Abs. 1 Z 1 und 2 WRG 1959 festgelegten Kriterien, als künstliche oder erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper eingestuft.
Verwijst naar
- NGPV 2021 Art. 30b