NÜV 2022 · Nummernübertragungsverordnung 2022
§ 8 NÜV 2022Funktionsfähigkeit des Routings zu übertragenen Nummern
Die Funktionsfähigkeit des Routings zu übertragenen Nummern muss auch bei Ausfall des Ankernetzes gewährleistet sein, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.