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EAG-MPV · EAG-Marktprämienverordnung

§ 11 EAG-MPVAnzulegende Werte für Anlagen auf Basis von Biogas

2. Abschnitt Bestimmungen zum Ausschreibungsverfahren

Van krachtOfficiële tekst

Die Höhe der anzulegenden Werte in Cent pro kWh für die Berechnung der auf Antrag gewährten Marktprämie für neu errichtete Anlagen auf Basis von Biogas sowie für die Berechnung der auf Antrag gewährten Nachfolgeprämie für bereits bestehende Anlagen auf Basis von Biogas gemäß § 53 EAG wird für die Antragstellung in den Kalenderjahren 2026 und 2027 gemäß den §§ 47 Abs. 1 und 2 sowie 53 Abs. 3 EAG wie folgt festgelegt:

1. für neu errichtete Anlagen

29,02 Cent/kWh;

2. für bestehende Anlagen (Nachfolgeprämie)

22,60 Cent/kWh.

Wijzigingsgeschiedenis
  • In Kraft seit 2026-01-17