GSP-AV · GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung
§ 124 GSP-AVFörderfähige Kosten
2. Abschnitt Verbesserung der Produktionsplanung und Anpassung der Erzeugung an die Nachfrage (47-01)
Förderfähig sind Sachkosten, Investitionskosten und Personalkosten.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2023-01-01